Sonderinformation für alle BAföG-Empfänger*innen: Jetzt Widerspruch gegen letzten Bescheid einlegen!

Hallo zusammen,
Ausgestaltung und Höhe des BAföGs sind seit seiner Existenz massiv umstritten. Vor Kurzem nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das BAföG deutlich zu niedrig ist. Es hat das Verfassungsgericht angerufen, damit dies sogar die Verfassungswidrigkeit des BAföG feststellen soll.
Angesichts dessen ist in Kürze mit einer deutlichen BAföG-Erhöhung zu rechnen. Da das BAföG jetzt schon zu niedrig ist, ist davon auszugehen, dass dann alle, die jetzt schon Widerspruch einlegen, rückwirkend eine Erhöhung bekommen. Mehr Infos dazu hier:
Diese Möglichkeit haben alle, die derzeit BAföG beziehen. Sie kostet nicht mehr als das Abschicken eines Briefes und wir möchten hiermit allen BAföG-Bezieher*innen explizit raten, gegen ihren letzten Bescheid Einspruch zu erheben, um ggf. rückwirkend an der Erhöhung zu partizipieren.
Die GEW (unten mehr zu dieser Organisation) hat einen Musterwiderspruch entwickelt, den ihr einfach übernehmen könnt. Beachtet, dass ihr für jeden Bescheid einzeln Widerspruch einlegen müsst, damit eine rückwirkende Erhöhung für den Zeitraum des jeweiligen Bescheids gilt. Zudem muss der Einspruch innerhalb eines Monats, nachdem ihr den Bescheid bekommen habt, per Post geschehen.
An sich ist damit schon alles geklärt. Wer darüber hinaus Fragen hat: Sowohl wir als auch der AStA bieten eine BAföG-Beratung an. Allerdings muss man auch sagen, dass dies innerhalb des BAföG-Rechts eine sehr spezielle Frage ist, und die GEW, die diese Auseinandersetzung seit Jahren führt, in dieser Frage sicherlich der mit Abstand kompetenteste Ansprechpartner ist. Der vollständige Rechtsschutz steht nur Mitgliedern zur Verfügung, eine Erstberatung ist allerdings auch für nicht-Mitglieder in der Regel möglich:
Bitte verbreitet diese Info an alle weiter, die es betreffen könnte.

Viele Grüße,
eure Fachschaft
——————————————————————————
Wer ist die GEW und was haben Studierende mit einer Gewerkschaft zu tun?
Wir haben oben mehrfach auf die GEW verwiesen. Nun, dies soll keine Werbemail für die GEW sein, aber die GEW ist in dieser Frage einfach die entscheidende Ansprechpartnerin und wir wollen uns auch nicht mit fremden Federn schmücken. Die meisten von euch werden die GEW höchstens als Lehrer*innengewerkschaft kennen und sich fragen, was die mit BAföG zu tun hat. Deshalb hier ein paar Worte zur Einordnung:
Auch wenn etwa 80% der GEW-Mitglieder Lehrer*innen sind, ist die GEW die Gewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund, die für alle Menschen, die im Bildungswesen arbeiten, zuständig ist, daher auch der Name „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)“. D.h., die GEW organisiert und vertritt neben Lehrer*innen auch Kita-Mitarbeiter*innen, Dozierende an Volkshochschulen, Kolleg*innen aus der städtischen und kirchlichen Jugendarbeit usw., und eben auch Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende an Hochschulen. (Für die Kolleg*innen aus Technik und Verwaltung ist ver.di zuständig.) Wie bei jeder Gewerkschaft ist eine der Kernaufgaben die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Aushandlung der Tarifverträge. Dementsprechend setzt sich die GEW an den Hochschulen gegen Kettenbefristungen, für bessere Löhne, die Weiterentwicklung des Tarifvertrages (TV-L, falls jemand sowas schonmal gelesen hat) und die Aufnahme derjenigen Beschäftigten in den Tarifvertrag ein, die bisher wie SHKs in NRW gar keinen haben. (In Berlin ist das z.B. durch einen von der GEW organisierten Streik anders und  SHKs haben viel bessere Arbeitsbedingungen, längere Verträge und bekommen mehr Geld.)
Neben der Frage der Arbeitsbedingungen ist ein wichtiges Arbeitsfeld der Gewerkschaften, besonders der GEW, die Arbeitsinhalte und deren gesellschaftliche Bedeutung. So hat die GEW an den Schulen massiv die Einführung von Gesamtschulen und Inklusion vorangebracht und setzt sich an den Hochschulen für Zivilklauseln ein.
Was hat das nun alles mit Studierenden zu tun?
Einerseits betrifft die Frage, woran an den Hochschulen überhaupt gearbeitet wird, natürlich auch Studierende zentral. Andererseits begreift die GEW Studierende auch jenseits von Studi-Jobs nicht nur als künftige Arbeitnehmer*innen, sondern schon während des Studiums als besonders prekär – nämlich gar nicht – bezahlte Arbeiter*innen, deren Arbeit vergleichbar mit ebenfalls größtenteils unbezahlter Care-Arbeit gesellschaftlich relevant ist. Denn ähnlich wie die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für die, die ihn nicht selbst nutzen, zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Demokratie von Bedeutung ist, ist auch die Verbreitung von Hochschulbildung und aufgeklärt-rationaler Kultur von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Und auch wenn der Anspruch der Einheit von Lehre und Forschung oft nicht eingelöst ist, produzieren Studierende schon während ihres Studiums relevante Ergebnisse und gesellschaftliche Anstöße. Dass man sich selbst während des Studiums weiterqualifiziert, einen Abschluss macht, der bestimmte Karrieren erlaubt usw. ist auch tatsächlich kein Alleinstellungsmerkmal des Studiums; vielmehr sind Arbeitgeber*innen in Deutschland sogar verpflichtet, Arbeitnehmer*innen im Rahmen der bezahlten Arbeitszeit die Möglichkeit von Weiterqualifizierug zu bieten und z.B. zu diesem Zweck besuchte Fortbildungen auch zu bezahlen.
Deshalb ist eine der Forderungen der GEW auch der Ausbau des BAföG zu einem Studienhonorar nach dem Vorbild einiger skandinavischer Länder, in denen Studierende fürs Studieren vom Staat bezahlt werden (nicht besonders üppig und auch nur für eine beschränkte Semesterzahl, aber immerhin).