Studienreform / Reakkreditierung

Derzeit lauft die Reakkreditierung der Studiengänge der Physik an. Die Reakkreditierung ist ein Prozess, bei der die aktuelle Lage in den Studiengängen umfassend ausgewertet wird, an Hand dieser Auswertung die Studiengänge weiterentwickelt und letztlich von einer Akkreditierungsagentur, einer Art externem TÜV abgenommen werden.

Eine grundsätzliche Einschätzung des aktuellen Standes der Studienreform findet ihr in unserem Beitrag zum Lehrbericht 2019.

Davon ausgehend hat die Fachschaft z.B. an Hand der Debatten im Fachschaftsseminar, von Evaluationen, Rückmeldungen, Erfahrungen aus der Studienberatung und so weiter eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet, wie unsere Studiengänge weiter entwickelt werden sollten.

Auf dieser Seite wollen wir alle Interessierten über den jeweils aktuellen Stand informieren und auch zu Feedback einladen. Im kommenden Semester werden wir dazu voraussichtlich auch noch die eine oder andere Diskussionveranstaltung organisieren.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

Uniweite Debatte über Klausurversuchsbeschränkungen

Im Rahmen der letzten Reakkreditierung wurden in der Physik auf Initiative der Fachschaft die Klausurversuchsbeschränkungen weitgehend abgeschafft. Bis dahin durfte man eine Klausur maximal dreimal mitschreiben. Hatte man sie dann noch nicht bestanden, wurde man zwangsexmatrikuliert und konnte sein Leben lang an keiner Hochschule mehr Physik oder ein ähnliches Fach studieren.

Explizit auch auf Grund der guten Erfahrungen in der Physik ist eine der studentischen Hauptforderungen im Rahmen der derzeit anlaufenden Reakkreditierung, uniweit auf Klausurversuchsrestriktionen zu verzichten, während gleichzeitig einige Fächer und Prüfungsämter (nicht in der Physik) auf deren Einführung drängen.

Wir beteiligen uns an der Debatte, denn erstens ist dies für uns eine Frage der Solidarität mit den Studierenden anderer Fächer. Andererseits zeigt die Erfahrung, dass Gutes, dass nicht verbreitet wird, mittelfristig von der Wiederabschaffung bedroht ist.

Hier findet ihr alle bislang entstandenen Positionierungen zum Thema (alle sehr verschieden und lesenswert):

Uniweite Debatte zum Thema Anwesenheitspflichten

Nachdem mit der Änderung des Hochschulgesetzes im Juli die gesetzliche Regelung entfallen ist, hat sich eine uniweite Arbeitsgruppe in den letzten Semesterferien mit dem Thema befasst und insbesondere auch Gerichtsurteile ausgewertet, die aus Ländern ohne gesetzliche Regelung stammen. Als Konsequenz daraus hat die LSK am 22.10.2019 die Musterprüfungsordnungen mit Zustimmung aller studentischen Vertreter*innen so geändert, dass sie jetzt folgendermaßen lauten:

Muster-POs, § 9 (4):
„Prüfungsleistungen, die im Rahmen von Exkursionen, Sprachkursen, Praktika, praktischen Übungen oder vergleichbaren Lehrveranstaltungen erbracht werden, können eine regelmäßige Teilnahme an der entsprechenden Lehrveranstaltung voraussetzen. Entsprechende Bestimmungen sind [im Anhang | in den Anhängen] ausgewiesen. § 17 Absatz 1 bis gilt entsprechend. Die regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen sowie deren Vor- und Nachbereitung wird empfohlen.“
(§ 17 (1) regelt den Nachteilsausgleich.)

Bei jeder Änderung einer Studienordnung werden immer alle Formulierungen auf den Stand der jeweils aktuellen Muster-PO gebracht. Das bedeutet nach unserer Lesart, dass damit auch die jetzt noch bei Übungen und Seminaren festgelegten Anwesenheitspflichten schrittweise gestrichen werden müssen. Das ist natürlich ganz in unserem Sinne. (Und eigentlich braucht man sie bei den Praktika auch nicht.) „Nach unserer Lesart“ deshalb, weil es eine Hintertür gibt: Es wurde vereinbart, dass die Arbeitsgruppe weiterarbeitet. Wenn ein Fach nun eine Anwesenheitspflichten festlegen will, die nicht von der allgemeinen Regel abgedeckt sind, kann es sich auf den Standpunkt stellen, dass es sich um „vergleichbare Lehrveranstaltungen“ handele. Nur wenn Studienbeiräte / LSK zustimmen, können die betreffenden Anwesenheitspflichten in die Modultabellen geschrieben werden.

Allerdings gibt es aufbauend auf ein neues Papier der AG den Versuch, an der Philosophischen Fakultät Anwesenheitspflichten flächendeckend in allen Veranstaltungen, die nicht Vorlesungen sind, einzuführen. Dieser Versuch ist in der Sitzung der LSK am 21.4.2020 mit nur einer Stimme am Veto der Studierenden gescheitert. Der Ausgang der Debatte ist damit erneut offen.

Hier findet ihr alle bislang entstandenen Positionierungen zum Thema:

Weitere uniweite Punkte, die von den Fachschaften der MathNat gemeinsam in den uniweiten Gremien verfolgt werden

Weiterentwicklung des Studium Integrale, Inklusion im Lehramt…

Beschluss vom vom 16.12.2020

Fächerübergreifende Punkte, die von den Fachschaften der MathNat gemeinsam verfolgt werden

Hierbei geht es um Punnkte, die mehrere Fächer betreffen, aber nicht die gesamte Uni, etwa die Weiterentwicklung der Mathematik/Physik als Nebenfach.

Diskussionsstand vom 6.10.

Vorschläge der Fachschaft zur Weiterentwicklung der Physik- und der GeoMet-Studiengänge

Diese Punkte werden bereits in den Kommissionen der Physik diskutiert oder sollen in Kürze dort eingebracht werden.

Diese Vorschläge befinden sich teilweise noch in Erarbeitung, wurden teilweise schon mit Professor*innen und Mitarbeiter*innen in den zuständigen Kommissionen andiskutiert oder sogar schon beschlossen, aber die Umsetzungsdetails sind noch offen.

Aktueller Stand der Fachschaftsvorschläge zur Weiterentwicklung der Physik-Studiengänge (gemeinsam erarbeitet mit der FS GeoMet)