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Do., 19.4.2018, 16 Uhr, Alte Mensa
Stellungnahme der Fachschaftenkonferenz der Universität zu Köln gegen die geplanten Hochschulgesetzesänderungen
Die Landesregierung hat ein Eckpunktepapier zur Novellierung des Hochschulgesetzes vorgelegt, das den Hochschulen mehr Freiheit geben soll. Der Entwurf bedeutet faktisch aber eine deutliche Einschränkung der Freiheit: Im Eckpunktepapier heißt es: Es „soll die Verpflichtung der Hochschule gestrichen werden, die Interessen der Mitglieder der nichtprofessorale Gruppen (…) angemessen sicherstellen zu müssen“. Tatsächlich werden aber alle eingeschränkt, die sich nicht als Zahnrad einer unternehmerischen Hochschule verstehen. Gleichzeitig hält es die Landesregierung nicht mehr für notwendig, dass die Hochschulen zu Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit beitragen.
Dafür sollen die Hochschulen entdemokratisiert und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen verschlechtert werden. Anstatt die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Studium zu verbessern, werden Verschärfungen von Restriktionen und Verschulung systematisch ermöglicht. Parallel sind Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen geplant.
Wir lehnen die geplanten Änderungen entschieden ab und fordern ein Hochschulgesetz, das Demokratie, Mündigkeit und gesellschaftlich verantwortliche Hochschulen fördert!
Demokratische Partizipation
Hochschulrat
Der Hochschulrat ist die größte Einschränkung der demokratisch gewählten Gremien, insbesondere des Senats. Er ist intransparent, universitätsfremd, nicht demokratisch legitimiert, sich selbst reproduzierend und wirtschaftsdominiert. Derzeit muss in vielen Punkten Einigkeit zwischen den demokratischen Gremien und dem Hochschulrat hergestellt werden, künftig soll der Hochschulrat in wesentlichen Punkten über den anderen Gremien stehen. Wir fordern stattdessen, seine Entscheidungskompetenzen an den demokratisch legitimierten Senat zu übertragen, in dem alle Gruppen der Hochschule vertreten sind.
Besetzung der Senate
Derzeit müssen die Senate paritätisch besetzt sein oder äquivalente Regelungen gelten. Dies soll künftig optional sein, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass die Studierenden und Mitarbeiter*innen überhaupt nicht mehr in diesen uniweiten Parlamenten vertreten sind. Die gleichberechtigte Mitbestimmung aller Mitgliedergruppen der Hochschulen ist aber Voraussetzung für produktive und nachhaltige Entscheidungen. Deshalb müssen alle Senate ausnahmslos paritätisch besetzt sein.
Schon die Möglichkeit, den Einfluss der nicht-professoralen Gruppen zu beschneiden, birgt die Gefahr einer Selbstzensur der potenziell Betroffenen.
Studienbeiräte
Das Ministerium plant, die Abschaffung der Studienbeiräte zu ermöglichen. Die Studienbeiräte, in denen die Studierenden erhebliche Mitspracherechte haben, dienen dazu, Probleme in den Studiengängen zu diskutieren, denen sonst keine Aufmerksamkeit zukommen würde, und die Studiengänge weiterzuentwickeln. Somit machen sie Zwangsmaßnahmen wie Anwesenheitspflichten und Studienverlaufsvereinbarungen überflüssig.
Es ist abwegig, dass diese Arbeit besser funktionieren würde, wenn der Raum dafür abgeschafft und Studierende übergangen werden könnten.
Entwicklungs- und Finanzplanung
Das Gegenstromverfahren wurde 2014 eingeführt, um bei begrenzten Ressourcen eine bedarfsorientierte Entwicklungs- und Finanzplanung von unten nach oben zu ermöglichen. Das Ministerium plant nun ein System, bei dem die Hochschulen um die Landesmittel konkurrieren und das Ministerium das letzte Wort hat.
Statt Hinterzimmer-Klüngel zum Prinzip zu erheben, sollte das Gegenstromverfahren konsequenter umgesetzt werden.
Studium
Anwesenheitspflichten
Das derzeitige gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten ermöglicht ein selbstbestimmtes Studium. Zudem wird zusammen mit der voranschreitenden Digitalisierung ein Studium trotz Nebenjobs, Familie, Krankheit, unverschiebbarer Termine etc. realisierbar.
Wenn Veranstaltungen systematisch schlecht besucht sind, sollten die zu Grunde liegenden Probleme (unbefriedigende Veranstaltungen, nicht sinnvolle Studiengangsstruktur, mangelnde Teilzeitstudierbarkeit) in den Studienbeiräten angegangen werden anstatt Anwesenheit zu erzwingen.
Studienverlaufsvereinbarungen
Studierende sollen genötigt werden können, individuelle Verträge über ihren Studienverlauf mit der Studienberatung zu unterschreiben, bei deren Nichteinhaltung im schlimmsten Fall eine Zwangsexmatrikulation droht. Schon diese Möglichkeit schüchtert ein und schränkt ein selbstbestimmtes Studium fundamental ein. Studienverlaufsvereinbarungen setzen Studierende erheblicher Willkür aus, wirken insbesondere für sozial Benachteiligte abschreckend und richten sich unmittelbar gegen ein non-konformes Studium und alle Formen studentischen Engagements.
Eine deutliche Ausweitung des Beratungsangebots finden wir positiv. Eine Beratung ist aber keine Vertragsverhandlung, die die Selbstbestimmung der Studierenden einschränkt. Hilfreiche Beratung kann unter der Androhung von Konsequenzen wie der Zwangsexmatrikulation nicht gelingen.
Verbindliche Online-Assessments vor der Einschreibung
Online Assessments sind meist irreführend, potentiell demotivierend und führen zu einer Selektion nach sozialer Herkunft.
Anstatt einer Vorselektion durch unspezifische Tests fordern wir mehr Angebote, die ein realistisches Bild des Studiums vermitteln und den Studieneinstieg erleichtern.
Arbeitnehmer*innenrechte
Der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ dient der schrittweisen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und wird derzeit laufend von Vertretungen der Arbeitnehmer*innen, der Hochschule und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft weiterentwickelt. Dieser Prozess soll nicht weitergeführt und eventuell sogar der vorhandene Stand außer Kraft gesetzt werden.
SHKs haben derzeit keinen Personalrat, sondern lediglich eine rudimentäre Interessenvertretung durch die SHK-Räte. Sogar diese möchte das Ministerium ersatzlos abschaffen, da sie „Fremdkörper“ in den Universitäten seien.
Beide Maßnahmen gefährden die verbrieften Rechte der Arbeitnehmer*innen und die Qualität von Lehre und Forschung. Ein Fortschritt wäre hingegen eine vollwertige Personalvertretung für alle Beschäftigten der Universität.
Gesellschaftliche Verantwortung
Die gesetzliche Aufgabe der Hochschulen, zu Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit beizutragen, soll abgeschafft werden. Dies wäre in Zeiten knapper Grundfinanzierung eine sehr gefährliche Entwicklung. Denn die Zivilklausel ist nicht nur eine Verpflichtung der Universitäten, sondern auch der Landesregierungen die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Durch die Abschaffung würde die Arbeit im Bereich Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit zu einem Luxus. Angesichts der momentanen Krisenlage empfinden wir diese Aufgabe jedoch als grundlegend und unverzichtbar. Deswegen sind wir für die Beibehaltung der Zivilklausel im Gesetz.