Am Donnerstag, den 28.11., haben sich zahlreiche studentische Gruppen aus NRW, darunter auch die wir, mit einem offenen Brief an Entscheidungsträger*innen in den Hochschulen gewandt. Wir fordern darin, auf verpflichtende Studienverlaufsvereinbarungen und Anwesenheitspflichten, die das neue NRW-Hochschulgesetz ermöglicht, zu verzichten und sich stattdessen ihrer Verantwortung für Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit zu stellen.
Hintergrund ist die Änderung des Hochschulgesetzes, die der Landtag am 11. Juli trotz unseres Protestes beschlossen hatte. Kern der Gesetzesänderung ist die Streichung der sog. Zivilklausel. Gleichzeitig wurde ermöglicht, die Mitbestimmungsrechte von Mitarbeiter*innen und Studierenden einzuschränken, Maßnahmen der letzten Jahre zur Verbesserung der Arbeitssituation der Hochschulmitarbeiter*innen zurück zu nehmen, die Interessenvertretung für Studentische Hilfskräfte abzuschaffen und verschiedene bisher nicht mögliche Restriktionen für Studierende einzuführen.
Zwar ist die Wissenschaftsministerin vergangenen Mittwoch nach zwei Jahren Protest in einem anderen Punkt erfreulicherweise unserer Forderung nachgekommen. Unter der Überschrift ‚Mut zur Vernunft‘ hat sie den Plan, Studiengebühren für nicht-EU-Ausländer*innen einzuführen, endgültig begraben und stattdessen die Mittel der Hochschulen aus Landesgeldern erhöht. Dennoch bleiben die Hochschulen massiv unterfinanziert und die Versuchung ist groß, Probleme restriktiv auf Kosten von Studierenden und Kolleg*innen zu lösen. So wurde vor Kurzem an unserer Uni diskutiert, die Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung künftig weitgehend aus der Gremienarbeit heraus zu halten. Auch auf Grund unseres Einspruchs ist dies dann letztlich nicht beschlossen worden. Deutlich ist aber auch: Vieles ist ungeklärt und der offene Brief soll da eine Ermutigung sein, für fortschrittliche Lösungen zu streiten.