Gegen Studiengebühren: Stellungnahme, Kundgebung, Öffentliche Senatssitzung

Kundgebung: Mi., 26.7., 12.30–13.00 Uhr, Albertus-Magnus-Platz
anschließend:
Öffentliche Senatssitzung mit Debatte über eine Stellungnahme der Universität gegen die geplanten Gebühren


Stellungnahme der Teilnehmer*innen der Fachschaftenkonferenz der Universität zu Köln am 19.7.2017

2010 wurden die Studiengebühren in NRW aufgrund der Proteste der Studierendenschaft für das im UN-Sozialpakt verbriefte Recht aller auf freie Bildung nach weniger als einer Legislaturperiode wieder abgeschafft. Die neue Landesregierung plant nun, Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen in Höhe von 1500 € pro Semester einzuführen.

Wir lehnen Studiengebühren in jeder Form ab.

  • Damit die Hochschulen zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt beitragen können (siehe Hochschulgesetz), ist der wissenschaftliche Austausch auf internationaler Ebene – in Forschung und Lehre – zentral. Die geplanten Gebühren untergraben aber die Internationalisierungsbemühungen der letzten Jahre.
  • Viele Studierende würden sich das Studium mit den Gebühren nicht mehr leisten können. Gerade Nicht-EU-Ausländer*innen haben besondere Probleme, BAFöG zu bekommen oder nebenher Geld zu verdienen, weil sie oft keine oder nur eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis haben. Ein Teilzeitstudium, um nebenher arbeiten zu können, kommt zudem für viele nicht in Frage, weil ihr Studierenden-Visum eine längere Studiendauer nicht ermöglicht.
  • Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen machen die Bildungsmöglichkeiten noch mehr von der sozialen Lage der Elternhäuser abhängig als jetzt schon.
  • Auch Ausnahmeregelungen machten es nicht weniger falsch: Studierende mit dem „falschen“ Pass sollen entweder reiche Eltern haben oder beweisen, dass sie besonders leistungsstark sind oder es ganz besonders schwer haben, um die Möglichkeiten zu erhalten, die für Studierende mit dem „richtigen“ Pass selbstverständlich offen stehen.
  • Es würden nur sehr wenige diese Gebühren zahlen, weil ein großer Teil der jetzt schon wenigen Studierenden aus Nicht-EU-Staaten gar nicht mehr oder woanders studieren würden. So ist die Zahl der Neueinschreibungen von Nicht-EU-Ausländer*innen in Baden-Württemberg seit der Einführung der Gebühren dort um über 40% gesunken. Ein relevanter Beitrag der geplanten Gebühren zur Finanzierung der Hochschulen ist damit nicht zu erwarten. Dies wäre nur der Fall, wenn die Gebühren für Nicht-EU-Studierende zum Türöffner für die Einführung allgemeiner Gebühren würden. Wir lehnen Studiengebühren in jeder Form ab und fordern stattdessen die öffentliche Ausfinanzierung der Hochschulen.
  • Die geplante Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen bedient – gewollt oder ungewollt – national-egoistische Stimmungen und macht rechte und diskriminierende Argumentationsmuster salonfähig.

„(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. Sie stimmen ferner überein, dass die Bildung es jedermann ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muss.

(2) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts (…) der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss;“

UN-Sozialpakt, 1966, Artikel 13

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