1972 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es „ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium“ gibt. Dennoch gibt es an der Uni Köln seit mehreren Jahren flächendeckend NCs (numerus clausus) – sogar in Studiengängen wie Physik, in denen die Kapazitäten nicht ausgeschöpft sind (und deshalb der NC regelmäßig 4,0 ist).
Warum ist das so? Was ist der Erziehungseffekt, was die kulturbildende Wirkung dieser „Bestenauslese“?
Nach einem Input von Daniel Gaittet (BdWi) zur historischen und aktuellen Debatte um NCs wollen wir gemeinsam diskutieren, was zu tun ist, um das Menschenrecht auf Bildung vorbehaltlos zu realisieren.
Dienstag, 10.5., 18.30 Uhr
Seminarraum I. Physik
Achtung: Dieses Mal am Dienstag, nicht am Montag!