Studienfinanzierung in der Corona-Krise

Liebe Mitstudis,

die Corona-Pandemie macht die Studienfinanzierung für viele zu einem großen Problem, die normalerweise ihr Studium finanzieren, indem sie nebenbei in der Gastronomie, dem Einzelhandel oder anderen beruflichen Richtungen tätig sind.
Für BAföG-Empänger*innen gibt es für das vergangene Sommersemester und dieses Wintersemester eine Verlängerung. Wer kein BAföG bekommt und unter 500€ auf dem Konto hat, erhält ein minimale Überbrückungshilfe, deren Konditionen leider als zynisch bezeichnet werden müssen. Allerdings gibt es auch einige Tricks, um sich kurzzeitig zu behelfen.

Deshalb versuchen wir hier einen Überblick über die existierenden (kurzfristigen) Finanzierungsmöglichkeiten zu geben.

Angesichts einiger Rückfragen:
Die Bafög-Verlängerung und die Freiversucheregelung fürs Wintersemester sind noch ganz frisch. Die neue, am 16.12. angekündigte Corona-Hochschulverordnung tritt zum 1.1. inkraft. Von daher sind Infos zu den Details in der ersten Januarhälfte zu erwarten. Deshalb findet man derzeit im Netz auch noch an den meisten Stellen den alten Stand.
Da die Regelungen aber weitgehend wortgleich mit denen fürs Sommersemester sind, rechnen wir mit sehr ähnlicher Regelung der Details.

Verlängerung bestehender Studienfinanzierung

  • Bis zu zwei Semester BAföG-Verlängerung für Studierende aus NRW
    Während es bundesweit eine BAföG-Verlängerung nur dann gibt, wenn sich das Studium dadurch verlängert, dass die Hochschulen keine Online-Ersatz-Veranstaltungen anbieten (wenn man etwa nur noch Laborpraktika machen muss, die aber nicht stattfinden), wurde angesichts des öffentlichen Drucks für Studierende aus NRW eine Sonderlösung für das vergangene Sommersemester beschlossen, die – ebenfalls erst nach langen Scherereien – im Dezember auf das Wintersemester verlängert wurde:
    Für alle BAföG-Empfänger*innen, die an einer Hochschule in NRW studieren, die Förderungshöchstdauer pauschal um ein Semester verlängert.
  • Stipendiat*innen
    Auch bei Stipendien sind die Regelungen eventuell ähnlich zum BAföG allerdings nicht einheitlich. Meldet euch deshalb bei euren Stipendiengeber*innen, um Näheres zu erfahren.

„Soforthilfen“

Die bisher beschlossenen Soforthilfen taugen leider nicht viel. Man muss schon wirklich sehr arm sein, um minimal von ihnen zu profitieren; letztlich treiben sie systematisch Studierende in die Schuldenfalle. Weiterer Protest ist also nötig!

Zur Antragstellung

Job finden, wenn du einen suchst

Allgemeine Infos zum Jobben neben dem Studium: Minijob-Zentrale der Sozialversicherungen, Beratung der Gewerkschaften für arbeitende Studierende

Geld zum Wohnen

Überbrückungskredite

Als kurzfristige Übergangslösung sind diese Kredite eine Alternative. (Viele dieser ständig bestehenden Angebote werden derzeit ausgebaut.)

Job behalten

Gerade in der Krise sind Arbeitnehmer*innenrechte unverzichtbar. Die Gewerkschaften und in größeren Betrieben auch die Personal- bzw. Betriebsräte helfen bei deren Durchsetzung. Die Erstberatung der Gewerkschaften ist voraussetzungslos, für weitreichendere Unterstützung muss man Mitglied werden, was man als Arbeitnehmer*in (auch und gerade in befristeten, prekären Jobs mit geringem Gehalt) aber eigentlich eh sein sollte.

Es gibt eine Corona-Sonderregelung, nach der befristet an Hochschulen Beschäftigte unkompliziert eine Vertragsverlängerung bekommen können. Sie muss von euren Vorgesetzten beantragt werden. Fragt nach und lasst euch ggf. bei SHK- bzw. Personalrat beraten!

Personalvertretungen an der Uni Köln:

Eine gute FAQ findet Ihr auch beim Deutschen Studierendenwerk.

Generell, und vor allem jetzt, gilt: Wendet euch an die verschiedenen Beratungsstellen oder uns, wenn ihr Probleme jeglicher Art habt! Erst dann können auch individuelle Lösungen gemeinsam erarbeitet werden.

Petitionen und andere Initiativen zum Thema

Vor allem kommt es auch auf die politische Debatte an. Deshalb gab und gibt es mehrere Initiativen zum Thema:

Eure Fachschaft