Stimmen für den Erhalt der Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz

Taube

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„Wofür arbeitet ihr?
Ich halte dafür, daß das einzige Ziel der Wissenschaft darin besteht, die Mühseligkeit der menschlichen Existenz zu erleichtern.“
Bertolt Brecht, Leben des Galilei, 1939/45.

 

Liebe Mitstreiter*innen, liebe Kolleg*innen, liebe Kommiliton*innen,

die schwarz­gelbe Landesregierung hält es gesellschaftlich nicht für notwendig, dass Wissenschaft und Bildung zu Demokratie, Nachhaltigkeit und Frieden beitragen. Diese Aufgaben der Hochschulen sollen aus dem Hochschulgesetz gestrichen werden. Zu sehr gefährdet die Aufklärung und das humanistische Engagement, zu dem auch die „Zivilklausel“ ermutigt, die Interessen von RWE, Rüstungsindustrie und Co.

Nach jahrelangem Engagement von kritischen Hochschulmitgliedern war es im Jahr 2014 gelungen zu erwirken, dass die rot­grüne Landesregierung in NRW im Hochschulgesetz eine sogenannte „Zivilklausel“ festschrieb:

„Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach. Das Nähere zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundord­nung.“

Seitdem haben sich alle Universitäten und Fachhochschulen in NRW diesen positiven Maßstäben verpflichtet!

Und die Zivilklausel wirkt:
Alleine vier rüstungsrelevante Projekte sind an Hochschulen in NRW nicht durchgeführt oder abgebrochen worden, weil Menschen durch die Zivilklausel er­mutigt waren, „Nein!“ zu sagen. Darunter: eine Machbarkeitsstudie an der RWTH Aachen zum Bau einer Panzerfabrik in der Türkei, unter Beteiligung des Rüs­tungsproduzenten Rheinmetall.

Tatsächlich bedeutet eine gesetzlich institutionalisierte Zivilklausel eine Bekräftigung der Hochschulen und ihrer Mitglieder, die Wissenschaft am Allgemeinwohl auszurichten statt an den Anforderungen von potentiellen Drittmittelgebern oder an den Leistungsanforderungen eines prekarisierten Wissenschaftsbetriebs (An­sehen, Publikationen etc.) bzw. eines bachelorisierten Studiums. Die Verankerung von Frieden, Nachhaltigkeit und Demokratie als Aufgaben der Hochschulen im Landeshochschulgesetz bringt zudem den Gesetzgeber in die Verantwortung, auch die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Verwirklichung dieser Aufgabe zu schaffen.

Und wo auch immer man hinschaut: Die Zukunft der Menschheit hängt davon ab, dass es gelingt, die Welt demokratisch, friedlich und nachhaltig zu gestalten. Das ist auch eine drängende Aufgabe für die Wissenschaft.

In dieser Broschüre kommen Persönlichkeiten aus der Zivilgesellschaft zu Wort – aus Friedens­ und Umweltbewegung, Gewerkschaft, Wissenschaft, Kultur und Kirche. Sie machen aus ihrer Sicht deutlich, warum die Zivilklausel im Hoch­schulgesetz unbedingt erhalten bleiben soll.

Wir wünschen eine anregende Lektüre und gesteigerte politische Eingriffsfreude!

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