Mini-Studienreform Lehramt

Cartoon Entbürokratisierung

Zum Wintersemester gibt es eine Hand voll kleinerer Verbesserungen an den Physik-Lehramtsstudiengängen:

  1. Physik als Erweiterungsfach studierbar
  2. Sämtliche verbliebene Anwesenheitspflichten und Prüfungsversuchsbeschränkungen wurden gestrichen
  3. Im Master-Modul „Moderne Physik“ können jetzt auch höhere Experimentalphysik-Vorlesungen aus dem fachwissenschaftlichen Bachelor-Studiengang belegt werden.

Die überarbeiteten Studienordnungen finden sich wie immer hier.

Damit wurde auch eine Reihe von Vorschlägen der Fachschaft umgesetzt. Sämtliche Verbesserungen kommen allen Studierenden sofort zugute, lediglich die Einschreibung in das Master-Erweiterungsfach wird erst zum Wintersemester 21/22 möglich sein.

Weitere Vorschläge der Fachschaft zu den Lehramtsstudiengänge, die sich noch in der Diskussion befinden, sind die Weiterentwicklung des Praktikums sowie eine Neustrukturierung der Physikdidaktik-Module.
Zum Stand der Studienreform insgesamt

Detailerläuterung der  Änderungen

1. Physik als Erweiterungsfach

2. Anwesenheitspflichten und Prüfungsversuchsbeschränkungen

Weit Jahren gibt es nicht nur an der Kölner Uni heftige Kontroversen um Restriktionen wie Anwesenheitspflichten, endgültiges Nichtbestehen von Klausuren mit der Folge, dass man das Fach nie wieder an irgendeiner Uni studieren darf, sog. Voraussetzungsketten (Man kann Modul B erst belegen, wenn Modul A abgeschlossen ist.). Die Ba-Ma-Studiengänge der ersten Generation (ab ca. 2006) waren massiv von solchen Gängelungen, die Studierende „zu iohrem Glück zwingen sollen“ geprägt, die Bildungsstreiks von 2009 und 2011 entzündeten sich auch an diesen Maßnahmen. Bis heute werden diese Fragen mit jeder Änderung einer Studienordnung neu ausgefochten.

Bei der letzten umfangreicheren Änderungen der Studienordnungen der Physik ist es der Fachschaft gelungen, davon zu überzeugen, dass solche Regelungen höchstens als Notmaßnahmen akzeptabel sind, solange die zu Grunde liegenden (didaktischen) Probleme nicht gelöst sind. Dies war die Voraussetzung dafür, dass ab 2015 in der Physik ein sehr großer Anteil solcher Restriktionen abgeschafft wurde. Gleichzeitig wurden Prozesse zur Weiterentwicklung der Lehre gestartet, wie etwa systematische Schulungen für Übungsleiter*innen und ein regelmäßiges Treffen aller Lehrenden und der Fachschaft, bei dem jenseits irgendwelcher Änderungen an den Studiengängen (dafür guibt es nach wie vor Treffen der Prüfungsausschüsse) über die Weiterentwicklung der Lehre gesprochen wird.

Seit 2015 wurden und werden vebliebende Restriktionen schrittweise reduziert. Die ab 2020 geltende Fassung der Lehramtsstudiengänge ist nun die einzeige, die ganz ohne Anwesenheitspflichten, Klausurversuchsbeschränkungen und Voraussetzungsketten auskommt. Wir ind optimistisch, dass es in Kürze gelingen wird, auch in den fachwissenschaftlichen Studiengängen die noch verbliebenen Restriktionen dieser Art zu streichen.

Dieser Reformprozess wurde übrigens im Rahmen des Studienreformforums der Deutschen Physikalisichen Gesellschaft dokumentiert: „Was hat die denn damals bloß geritten? Ein Blick auf die Entstehungsgeschichte von Restriktion zur Vorbereitung ihrer Abschaffung“ und „7 Semester ohne Klausurversuchsbeschränkungen – 7 Semester entwicklungs- statt absicherungsorientiert studieren

3. Neue Wahlmöglichkeiten im Master

Besonders Studierende, die sowohl Lehramt als auch den fachwissenschaftlichen Studiengang studieren oder zwischendurch zwischen beidem wechseln, haben immer wieder beantragt, sich die Festkörper- Astro- oder Kern- und Teilchenphysik-Vorlesungen aus dem Ba of Science im Lehramt angerechnet zu bekommen. Das war nie ein Problem aber immer mit aufwand verbunden. Zudem war diese Möglichkeit bei der Studienplanung nicht einfach offensichtlich. Nun ist diese Ausnahme zur regulären Möglichkeit geworden und als solche in den Studienordnungen usw. transparent für alle festgehalten.