Klausurzulassungen und sinnvoller Übungsbetrieb

Ausgehend von einem Rechtsgutachten des Rektorates, das nachweist, dass die Form der Klausurzulassungen (und teilweise des Praktikums), wie sie u.a. in der Physik besteht, rechtswidrig ist, gab es in den letzten Monaten eine heftige Diskussion in zahlreichen Gremien um das Für und Wider von Klausurzulassungen. Unsere Stellungnahme, die wir im Rahmen dieser Diskussion erarbeitet haben, findet gibt es hier. Der Zwischenkompromiss ist, dass die aktuellen Regelungen noch bis einschließlich Wintersemester 17/18 gelten und dann komplett außer Kraft treten, falls es keine Einigung gibt.
Im letzten Semester haben wir uns damit u.a. im Rahmen des FS-Seminars befasst (https://fs-physik.uni-koeln.de/fachschaftsseminar-zulassungsdiskussion/), aber natürlich ist die Debatte damit nicht beendet; vielmehr planen wir derzeit u.a. eine Tagung, deren ziel es ist, vom „ja“ – „nein“ – „doch“ weg zu kommen und insgesamt den Übungsbetrieb zu reformieren. Den aktuellen Stand der Planung des gesamten Prozesses (der Zeitplan ist inzwischen allerdings nicht mehr einzuhalten) gibt es hier.